Die Frage kommt jedes Jahr für jeden Berufstätigen –
Wann mache ich meine Einkommenssteuererklärung?

Verbringen Sie die Zeit doch lieber mit schöneren Dingen und überlassen Sie uns diese Aufgabe. Wir verschaffen Ihnen Zeit, beraten Sie in einem individuellem persönlichen Gespräch zu den steuerlichen Möglichkeiten, beurteilen und bearbeiten das vergangene Veranlagungsjahr und nehmen mit Ihnen gemeinsam Planungen für die Zukunft vor. Die Erstellung der Erklärungen sowie die Prüfung Ihrer Bescheide erledigen wir ohne Ihr weiteres Zutun. In Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt sind Sie mit uns an Ihrer Seite gut vertreten. Auch mit außerordentlichen Erträgen, Schenkungen und Erbschaften sind Sie mit uns bestens aufgestellt. Da diese oft nicht planbar sind und im ersten Moment eine positive finanzielle Auswirkung haben, müssen Sie aber auch bei solchen Erträgen mit ggf. hohen steuerlichen Belastungen rechnen. Eine geschickte Gestaltung kann hierbei viel Geld sparen.

Ihre Steuern sind bei uns gut aufgehoben – wir helfen Ihnen Geld zu sparen und Sie können getrost auf die nächste Post vom Finanzamt warten.

  • Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sonstigen Einkünften
  • Einkünften aus Beteiligungen
  • Einkünfte aus Renten und Versorgungsleistungen
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilien im
 Privatvermögen
  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuer-Erklärung
  • Prüfung ihrer Steuerbescheide nach steuerrechtlichen Grundsätzen
  • ggf. Rat und Vornahme eines Rechtsbehelfsverfahrens
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt
  • Vertretung bei den Finanzgerichten
  • Erstellung von Vermögensaufstellungen
  • Strategische Vermögensberatung
  • Steuerliche Beratung bei Erwerb, Nutzung, Vermietung und Veräußerung von
 Immobilien / Ferienwohnungen
  • Umfassende Beratung bei Kapital- und Fondsinvestitionen
  • Steuerliche Beratung von Risiken
  • Steuerliche Beratung zu Fragen der Verlustverrechnung
  • Steuerliche Planungsrechnung unter Berücksichtigung
 der Fondsergebnisse