Kein Abzugsverbot für Gartenfest einer Rechtsanwaltskanzlei Sven Rührschneck 1. Dezember 2016 Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 mehr erfahren »