Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers (FG)
Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – darüber entschieden, ob im Anwendungsbereich des ab 2014 geltenden neuen steuerlichen Reisekostenrechts Leiharbeitnehmer im