Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers (FG)

Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – darüber entschieden, ob im Anwendungsbereich des ab 2014 geltenden neuen steuerlichen Reisekostenrechts Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers eine erste Tätigkeitsstätte begründen (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2016 – 9 K 130/16, Revision zugelassen).

 

Quelle: datenbank.nwb.de

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