Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – darüber entschieden, ob im Anwendungsbereich des ab 2014 geltenden neuen steuerlichen Reisekostenrechts Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers eine erste Tätigkeitsstätte begründen (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2016 – 9 K 130/16, Revision zugelassen).
Quelle: datenbank.nwb.de