BGH gewährt Ersatz für Verdienstausfall wegen verspätet zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze
Eltern, deren Kindern entgegen der Verpflichtung des Staates aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt