Legasthenie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Verwaltungsanweisung zum „Abzug von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese – und / oder Rechtschreibstörung (Legasthenie) bei Kindern als außergewöhnliche Belastung nach