Legasthenie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Verwaltungsanweisung zum „Abzug von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese – und / oder Rechtschreibstörung (Legasthenie) bei Kindern als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG“ veröffentlicht. Sie finden die Verwaltungsanweisung auf den folgenden Seiten.
Quelle: LSWB

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