LG Stuttgart: Kreisparkasse muss neueren Darlehensvertrag wegen unzureichender Widerrufsinformation rückabwickeln
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10.04.2017 (Az.: 8 O 295/16) erneut eine Sparkasse zur Rückabwicklung eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Wie die Kanzlei Hahn