OVG Lüneburg: Lehrer müssen mehr als 16,50 Euro für Übernachtungen bei Klassenfahrten erhalten
Eine Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht ist zu gering.