OVG Lüneburg: Lehrer müssen mehr als 16,50 Euro für Übernachtungen bei Klassenfahrten erhalten

Eine Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht ist zu gering. Das gilt jedenfalls für Fahrten, die im Jahr 2013 stattgefunden haben, da dieser Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Fürsorgepflicht des Dienstherren entsprochen hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf die Klage einer verbeamteten Lehrerin (Urteil vom 04.05.2017, Az.: 5 LB 6/16).

 

Quelle: beck.de

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