Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 01.01.2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. Hierum bittet der Bundesfinanzhof in einem Vorlagebeschluss vom 22.10.2014 (Az.: II R 16/13).
Quelle C.H. Beck