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BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens

Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 01.01.2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. Hierum bittet der Bundesfinanzhof in einem Vorlagebeschluss vom 22.10.2014 (Az.: II R 16/13).

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Quelle C.H. Beck

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