Die Santander Consumer Bank muss ihren Kunden Kreditbearbeitungsentgelte erstatten, da die von der Bank in Darlehensverträgen verwendete Entgeltklausel unzulässig war. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 27.11.2014 entschieden (Az.: I-6 U 75/14), wie der Verband mitteilt. Mit dem Urteil folgten die Düsseldorfer Richter der Linie des Bundesgerichtshofs.