Antragsverfahren Kurzarbeitergeld

Aufgrund der aktuellen Situation können Unternehmen Ihre Mitarbeiter nicht mehr in dem vereinbarten Umfang beschäftigen.

Aufgrund der aktuellen Situation können Unternehmen Ihre Mitarbeiter nicht mehr in dem vereinbarten Umfang beschäftigen. Sei es aus Gründen von behördlich angeordneten Betriebsschließungen

wie zuletzt durch die Länder Bayern und Baden-Württemberg durchgeführt. Auch wenn keine behördliche Anordnung vorliegt, kann aufgrund der einzuhaltenden Handlungsempfehlung, Sozialkontakte
zu vermeiden, der Geschäftsbereich in Ermangelung an Kunden einbrechen. Die Bundesregierung erarbeitet Instrumente zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Schieflage aller Unternehmen.
Ein Instrument ist die sog. Kurzarbeit.

Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen mit den notwendigen Formularen und Informationen kurz und prägnant den Zugang zum Kurzarbeitergeld ermöglichen.
Wichtig für den Zugang zum Kurzarbeitergeld für den Monat März ist die Anzeige der Kurzarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens 31.03.2020!
Haben Sie bisher noch keinerlei Erfahrungen mit Kurzarbeit, empfehlen wir Ihnen sich 2 x 5 Minuten Zeit für diese beiden Videos der Bundesagentur für Arbeit zu nehmen.
Die in den Videos noch genannten Zugangsvoraussetzungen wurden am 13.03.2020 erleichtert, die neuen Regelungen gelten bereits Rückwirkend am dem 01.03.2020.

Folgende erleichterte Zugangsvoraussetzungen wurden kurzfristig geschaffen:

Statt 1/3 der Beschäftigten, müssen lediglich 10% von einem Arbeitsausfall betroffen sein.
Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird vollständig verzichtet.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre kurzarbeitenden Beschäftigten allein tragen müssen, wird die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten.

Sie haben grundsätzlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld soweit diese 5 Bedingungen erfüllt sind:

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem „FAQ´s zum Kurzarbeitergeld“.

Soweit diese 5 Bedingungen erfüllt sind, muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder deren Vertreter) eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart werden. Hierzu nutzen Sie diese Einverständniserklärung.

Haben Sie sich die Einverständniserklärung aller Mitarbeiter eingeholt, können Sie die Kurzarbeit anzeigen. Die Anzeige der Kurzarbeit senden Sie an Ihre für Ihren Betriebssitz regionale zuständigen Agentur für Arbeit zusammen mit der Vollmacht für unsere Kanzlei.

Telefon überregional 0800 4 5555 20
Landkreis Main-Spessart / Würzburg, Agentur für Arbeit Würzburg, 97024 Würzburg
Main-Tauber-Kreis, Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall – Tauberbischofsheim, 74509 Schwäbisch

Alternativ können Sie sich auch online registrieren und die Anzeige vornehmen.

Die Agentur für Arbeit entscheidet unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der Arbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.

Im Anschluss daran richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Erstattung nebst Abrechnungsliste des von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.
Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Hinweis bei Resturlaub: Bestehen noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen.
Etwas anders gilt, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen.
Hinweis für MiniJobber: Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht entlassen werden, bevor Kurzarbeit eingeführt werden kann.
Allerdings können geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nehmen wir im Rahmen der Erstellung der Lohnabrechnung für Sie vor. Ebenso die Übermittlung der Anträge an die zuständigen Stellen.

Haben Sie fragen, bitte ich Sie sich an uns zu wenden!

Bleiben Sie gesund!
Ihr Steuerberater
Sven Rührschneck und Team

Hinweis des Autors Sven Rührschneck:

In diesen Zeiten ist Kollegialität von besonders großer Bedeutung. Daran halte ich fest. Viele der getroffenen Aussagen und Auffassungen in den von mir persönlich aufbereiteten Texten ist durch den Meinungsaustausch mit Kollegen geprägt. Daher möchte ich meinen Kollegen die Möglichkeit geben, die Hinweise und Informationen zur direkten Information der eigenen Mandanten in persönlichen Gesprächen, per Mailings oder Postrundsendungen zur Verfügung zu stellen.

Bei der Weitergabe ist darauf hinzuweisen, dass eine Vervielfältigung und die Veröffentlichung nicht gestattet ist. Eine Veröffentlichung der Informationen durch meine Kollegen auf der eigenen Website oder im eigenen Account auf den Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram, Youtube, Google usw. ist ausdrücklich nicht gestattet.

Bereits veröffentlichte Informationen sind umgehend von den entsprechenden Seiten zu entfernen.

Teile diese News

weitere News: