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Aufwendungen für Erneuerung einer Einbauküche …

…  in Mietwohnung nicht sofort abziehbar

Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 03.08.2016 entschieden hat, müssen die Aufwendungen vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden (Az.: IX R 14/15).

Quelle: beck.de

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