Baden-Württemberg möchte die Belästigung von Verbrauchern durch Werbeanrufe noch besser unterbinden und hat am 10.03.2017 im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in der Begründung (BR-Drs. 181/17).
Quelle: beck.de