Der Bundesrat setzt sich weiterhin für praxistaugliche Regeln bei der Winterreifenpflicht ein. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (BR-Drs. 771/16) zur Anpassung dieser Pflicht hat er deshalb am 10.03.2017 nur nach Maßgabe zugestimmt. Er möchte, dass die Bundesregierung nicht nur die Winterreifenpflicht für Motorräder aufhebt, sondern auch Spezialfahrzeuge wie Baustellenfahrzeuge davon ausnimmt. Ähnlich wie bei den Motorrädern gebe es auch für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine extra Reifen für Schnee und Glätte. Darüber hinaus möchten die Länder durchsetzen, dass die Winterreifenpflicht bei Lkw und Bussen erweitert wird, um bei allen Witterungsbedingungen eine akzeptable Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Quelle: beck.de