Beiträge für Selbstständige näher an tatsächlichen Einnahmen

Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbstständige ab dem 01.01.2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen möglich.

Quelle: beck.de

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