Bundesverfassungsgericht stellt Einheitswerte für Grundsteuer infrage

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteuer auf den Prüfstand gestellt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte – 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Vertreter der Bundesregierung und der Kläger äußerten gegensätzliche Überzeugungen. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Quelle: beck.de

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