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Betrag für Kleinbetragsrechnungen

Die Bundesregierung hat sich u.a. zur Frage geäußert, wie hoch sie die Haushaltsmindereinnahmen durch die geplante Erhöhung der Betragsgrenzen für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € (Artikel 5 im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz) quantifiziert vor dem Hintergrund, dass bei der entsprechenden Erhöhung von 100 € auf 150 € im Jahr 2006 von bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr ausgegangen wurde (BT-Drucks. 302/06, S. 17).

Quelle: nwb.de

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