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Reform der Grundsteuer

Der Bundesrat hat am 04.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer (BR-Drucks 515/16) sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (BR-Drucks. 514/16 (Beschluss)) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.

Hintergrund: Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der BFH hatte schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

Quelle: nwb.de

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