BFH: Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.09.2016. Danach unterliegen die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, im entschiedenen Fall dem regulären Einkommensteuertarif (Az.: X R 23/15).

 

Quelle: beck.de

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