Bundesrat billigt Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus

Der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestages zur Einführung des Elterngeld Plus in seiner Sitzung am 28.11.2014 gebilligt. Das Gesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten. Das Elterngeld Plus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.

Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Betreuung

Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie nach der geplanten Neuregelung das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

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