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Kanalanschluss als Handwerkerleistungen

Für den Arbeitskostenanteil, der im Baukostenzuschuss für den Anschluss eines Wohngrundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage enthalten ist, steht dem Steuerpflichtigen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu. Diese steuerbegünstigten Handwerkerleistungen können auch Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder die öffentliche Hand erbringen (FG Sachsen, Urteil v. 12.11.2015 – 8 K 194/15; Revision anhängig).

Quelle: nwb.de

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