Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

FG Niedersachsen ruft BVerfG an:

Der Gesetzgeber hat die Kinderfreibeträge in § 32 Abs. 6 EStG möglicherweise zu niedrig bemessen. Hiervon ist jedenfalls der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts überzeugt. Jetzt soll Karlsruhe über die Frage entscheiden. Das vom FG dazu am 02.12.2016 ausgesetzte und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegte Verfahren (Az.: 7 K 83/16) betrifft das Streitjahr 2014. Trotz einer zwischenzeitlich beschlossenen Erhöhung der Freibeträge hält das FG die Problematik aber auch aktuell noch für gegeben.

 

Quelle: beck.de

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