Finanzausschuss beschließt höheres Kindergeld …

… und höheren steuerlichen Grundfreibetrag

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 30.11.2016 unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und des steuerlichen Grundfreibetrags beschlossen. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Die Maßnahmen sind Bestandteil des „Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -Verlagerungen“, dem der Finanzausschuss in geänderter Fassung zugestimmt hat (BT-Drs. 18/9536 und 18/10506).

Quelle: beck.de

Teile diese News

weitere News: