Neuregelung für Drohnenflüge in Kraft getreten

Für den Betrieb von Drohnen gelten neue Regeln. Wie das Bundesverkehrsministerium am 07.04.2017 mitteilte, gilt für Geräte, die mehr als 250 Gramm wiegen oder optische, akustische oder Funksignale übertragen über Wohngrundstücken künftig ein Betriebsverbot. Auch in und über sensiblen Bereichen (beispielsweise Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften und Menschenansammlungen) und in An- und Abflugbereichen von Flughäfen bestehe künftig ein Drohnen-Verbot. Grundsätzlich dürfen Drohen nach der Neuregelung nicht höher als 100 Meter aufsteigen. Das Verbot gelte nicht auf Modellfluggeländen oder wenn der Steuerer über einen Kenntnisnachweis verfügt.

Quelle: beck.de

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