Neuregelungen zum Februar 2017

Auch im Februar 2017 treten wieder einige Neuregelungen in Kraft. Unter anderem steigt wie in jedem Jahr die für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten geltende Pauschale. Wie die Bundesregierung am 27.01.2017 weiter mitteilt, gilt ab Februar für den Transport von Rollstuhlnutzern eine erweiterte Gurtpflicht. Zudem dürfen Hautcremes keinen allergieauslösenden Wirkstoff mehr enthalten. Schließlich treten Informationspflichten für Unternehmer zur Verbraucherschlichtung in Kraft.

Quelle: beck.de

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