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Targobank vermeidet Urteil zu Einmal-Kosten

Ob der umstrittene „Individualbeitrag“ für bestimmte Kredite der Targobank zulässig ist, wird fürs erste nicht höchstrichterlich geklärt. Eine für den 22.11.2016 angesetzte Verhandlung des Bundesgerichtshofs zu dem Thema wurde am 10.11.2016 abgesagt. Die Bank habe ihre Revision zurückgenommen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Targobank begründete den Schritt auf Anfrage mit „einer nochmaligen Prüfung des Einzelfalls … im konkreten Kundenfall“ (Az.: XI ZR 450/15).

Quelle: beck.de

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