…bis zur Volljährigkeit des Kindes
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Dieser soll ab 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Finanzierung noch mit Ländern zu klären
Quelle: beck.de