Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz tritt für eine Verwendung des sogenannten One-Pager-Konzepts zur besseren Information der Verbraucher zum Datenschutz und zur Verarbeitung ihrer Daten ein. Der „One-Pager“ beinhalte verbraucherfreundliche Datenschutzhinweise „auf einer Seite“, die zusätzlich zur förmlichen Datenschutzerklärung bereits auf den ersten Blick wichtige Datenschutz-Informationen in „smarten“ Informationskomplexen zusammenfassen, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Quelle: beck.de