BAG: EuGH soll über Verfall von Urlaubsansprüchen entscheiden

Der Gerichtshof der Europäischen Union muss klären, ob der nach deutschem Recht grundsätzlich vorgesehene Verfall des im Urlaubsjahr nicht genommenen Urlaubs eines Arbeitnehmers am Ende des Urlaubsjahres mit europäischem Recht vereinbar ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Vorlagebeschluss vom 13.12.2016 entschieden (Az.: 9 AZR 541/15).

 

Quelle: beck.de

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