BdSt fordert Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert in einer Mitteilung vom 04.01.2017 eine Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5%. Er setzt sich darin zudem für einen gesetzlich geregelten Mechanismus ein, der automatisch zu Beitragssatzanpassungen führt, wenn die Höhe der Rücklagen einen definierten Korridor über- oder unterschreitet. Eine solche Regelung existiert bereits für die Rentenversicherung.

 

Quelle: beck.de

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