Ein auf der Software „Microsoft Access“ basierendes programmierbares elektronisches Kassensystem ist grundsätzlich manipulationsanfällig. Bei Nutzung eines solchen Kassensystems durch bargeldintensive Betriebe stellt das Fehlen der Programmierprotokolle einen gewichtigen formellen Mangel dar, der Hinzuschätzungen bei Umsätzen und Gewinnen rechtfertigt. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 29.03.2017 entschieden (Az.: 7 K 3675/13).
Quelle: beck.de