Unterstützung durch die Krankenversicherung

Während der Corona-Krise hilft die Krankenversicherung. Wie das funktioniert und was Sie zu beachten haben, finden Sie hier!

Update 1: 25.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Update zu unserem Schreiben von gestern, welches eine vereinfachte Herabsetzung und Anpassung Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung behandelte, erhalten Sie heute diese Neuigkeiten.
Gestern haben laut Medienberichten die Sozialversicherungsträger beschlossen, vorläufig auf Antrag von Unternehmen die durch die Auswirkungen der Coronakrise in finanzielle Notlage geraten, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zinslos zu stunden.

Dieser Meldung liegen im Moment nur Medienberichte zugrunde, die auf eine Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes verweisen, welche uns aktuell nicht vorliegt.

Da Ihre Beiträge zur Sozialversicherung am Freitag per Bankeinzug fällig werden, ist es wichtig im Vorfeld einen Antrag auf zinslose Stundung zu stellen. Der Antrag kann nicht zentral für alle Einzugsstellen der Krankenkasse,
sondern nur einzeln bei den Krankenkassen gestellt werden.

Eine Stundung soll vorläufig bis Mai oder Juni vorgenommen werden können. Hierzu liegen widersprüchliche Angaben vor.

Da ein Antrag im besten Fall noch in dieser Woche gestellt werden müsste,
haben wir uns entschieden diesen unbestätigten Pressebericht schon zu veröffentlichen.

Formulierungsvorschlag:
„hiermit stelle ich Antrag auf zinslose Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für dem Monat März 2020 bis zum 31.05.2020. Durch die Auswirkungen der Corona-krise bin ich in finanzielle Schieflage geraten. Begründung: __________________________ (Geschäftsschließung, Umsatzrückgang). Meine Betriebsnummer lautet: __________________________ (Diese finden Sie auf dem monatlichen Beitragsnachweis oder auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung)“

Stand: 24.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Selbständige und Unternehmer die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
leisten Beiträge auf Grundlage des zu erwartenden Einkommens.

Diese Beiträge können bei Gewinneinbrüchen grundsätzlich angepasst werden. Hierzu fordern die Krankenkassen angepasste Vorauszahlungsbescheide oder Nachweise über die Höhe der aktuell verminderten Ergebnisse.

Nach Rücksprache mit mehreren Krankenkassen (AOK Bayern, BW, TK, Barmer, DAK) erhielten wir die Information dass sich der DKV Spitzenverband darüber geeinigt hat, die Beitragszahlung vorläufig ohne diese Nachweise auf vereinfachten Antrag per E-Mail mittels einer Selbsterklärung herabzusetzen.

Der Beitrag soll sachgerecht auf das zu erwartende Ergebnis festgesetzt werden. Da in dieser Situation nicht klar ist, wie lange die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie anhalten werden, ist es in einigen Fällen gerechtfertigt, zunächst einen Antrag auf Herabsetzung der Beiträge auf den Mindestbeitragssatz zu stellen. Dieser berechnet sich bei selbständigen in 2020 auf ein Mindesteinkommen von 1.061,00 €.

Bitte beachten Sie dass Sie verpflichtet sind die Beiträge zu erhöhen, soweit wieder mit höherem Einkommen gerechnet werden kann. Der Beitrag wird für das Jahr 2020 rückwirkend nach dem im Einkommensteuerbescheid 2020 ermittelten Ergebnis erst endgültig festgesetzt. Daher kann es hier auch zu Nachzahlungen kommen!

Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich, Antrag auf Herabsetzung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Den Antrag begründe ich wie folgt:

Aufgrund der starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie
sowie der umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen die sowohl von Privatpersonen
als auch Unternehmen getroffen werden, verzeichne ich seit Bekanntgabe der
verschärften Sicherheitsmaßnahmen signifikante wirtschaftliche Auswirkungen auf meinen Betrieb.

Bitte auswählen:
Meine Umsatzerlöse haben sich maßgeblich vermindert.
oder
Meine Umsatzerlöse fallen vollständig aus, weil mein Betrieb geschlossen ist.

Ich beantrage daher, ab sofort, die Herabsetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf

den Mindestbeitragssatz
oder
einen Gewinn in Höhe von ____________ €

Sollte sich die wirtschaftliche Situation wieder verbessern, werde ich eine Erhöhung der Beitragszahlungen wieder erneut beantragen.

Name, Anschrift, Versicherungsnummer

Den Antrag senden Sie per Email an die zuständige Krankenkasse.
Die entsprechende Emailadresse sowie Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse.

Bleiben Sie gesund
Ihr Steuerberater
Sven Rührschneck mit Team

Hinweis des Autors Sven Rührschneck:

In diesen Zeiten ist Kollegialität von besonders großer Bedeutung. Daran halte ich fest. Viele der getroffenen Aussagen und Auffassungen in den von mir persönlich aufbereiteten Texten ist durch den Meinungsaustausch mit Kollegen geprägt. Daher möchte ich meinen Kollegen die Möglichkeit geben, die Hinweise und Informationen zur direkten Information der eigenen Mandanten in persönlichen Gesprächen, per Mailings oder Postrundsendungen zur Verfügung zu stellen.

Bei der Weitergabe ist darauf hinzuweisen, dass eine Vervielfältigung und die Veröffentlichung nicht gestattet ist. Eine Veröffentlichung der Informationen durch meine Kollegen auf der eigenen Website oder im eigenen Account auf den Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram, Youtube, Google usw. ist ausdrücklich nicht gestattet.

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