Vergabe von BWL-Masterstudienplätzen an Uni Münster…

… erneut rechtswidrig

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster muss zum Wintersemester 2016/2017 drei weitere Bewerber vorläufig zum Masterstudiengang der Betriebswirtschaftslehre zulassen. Das Verwaltungsgericht Münster hat die Uni hierzu mit Beschlüssen vom 17.11.2016 im Wege einstweiliger Anordnungen verpflichtet, weil es das zugrunde liegende Bewertungssystem für die Auswahl der Kandidaten als rechtswidrig einstufte (Az.: 9 L 1291/16 u.a. – nicht rechtskräftig).

Quelle: beck.de

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